Rechtsprechung
BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nachweis eines Einbruchdiebstahls
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungspflicht einer Geschäftsversicherung bei Einbruch in die Geschäftsräume - Anforderungen an den Nachweis eines Versicherungsfalles - Beweis des Versicherers, dass die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs besteht - Auswirkungen der mangelnden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 537
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß für den Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen erforderlich ist, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. z.B. VersR 1984, 29, 30). - BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den …
Auszug aus BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85
Das hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. November 1986 (IVa ZR 100/85 = WM 1987, 61) im einzelnen ausgeführt und begründet.
- KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Dies gilt insbesondere für Täuschungen bei der Schadensabwicklung - etwa durch eine Täuschung zur Schadenshöhe - (…vgl. BGH VersR 1987, 61 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 21; NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5;… VersR 1987, 801 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 8).Es kommt immer auf die Würdigung aller Umstände im Einzelfall an, ob aus einem unredlichen Verhalten des Versicherungsnehmers, das nicht die äußeren objektiven Umstände des behaupteten Diebstahls betrifft, auf eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein Vortäuschen des Diebstahls gezogen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5).