Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5066
BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85 (https://dejure.org/1987,5066)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1987 - IVa ZR 138/85 (https://dejure.org/1987,5066)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - IVa ZR 138/85 (https://dejure.org/1987,5066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachweis eines Einbruchdiebstahls

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht einer Geschäftsversicherung bei Einbruch in die Geschäftsräume - Anforderungen an den Nachweis eines Versicherungsfalles - Beweis des Versicherers, dass die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs besteht - Auswirkungen der mangelnden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß für den Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen erforderlich ist, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. z.B. VersR 1984, 29, 30).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den

    Auszug aus BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85
    Das hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. November 1986 (IVa ZR 100/85 = WM 1987, 61) im einzelnen ausgeführt und begründet.
  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls;

    Dies gilt insbesondere für Täuschungen bei der Schadensabwicklung - etwa durch eine Täuschung zur Schadenshöhe - (vgl. BGH VersR 1987, 61 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 21; NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5; VersR 1987, 801 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 8).

    Es kommt immer auf die Würdigung aller Umstände im Einzelfall an, ob aus einem unredlichen Verhalten des Versicherungsnehmers, das nicht die äußeren objektiven Umstände des behaupteten Diebstahls betrifft, auf eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein Vortäuschen des Diebstahls gezogen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht